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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der mowap Informationstechnologie GmbH, Industriestrasse 12, D-89081 Ulm, für Software- und Projektentwicklungen.

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mowap Informations-technologie GmbH, nachfolgend mowap-IT genannt, gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der mowap-IT mit dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten auch wenn der Kunde auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, sie hat deren Geltung vorbehaltlos schriftlich zugestimmt. Sie gelten auch dann, wenn mowap-IT in Kenntnis von entgegen-stehenden oder abweichenden Bedingungen ihre Leistung an den Kunden ausführt.

2. Auftragserteilung

mowap-IT übermittelt dem Kunden ein verbindliches Angebot. Sind keine anderen Abmachungen schriftlich festgelegt, ist mowap-IT nach Ablauf einer Frist von vier Wochen ab Angebotsdatum an die genannten Termin- und Kostenangaben des Angebots nicht mehr gebunden. Kostensteigerungen aufgrund veränderter Rahmen-bedingungen oder einer Abwandlung eines ursprünglichen Auftrages werden dem Kunden vor Verursachung zur Genehmigung vorgelegt.

3. Zahlungsbedingungen

Die in den Angeboten zugrunde liegenden Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind entsprechend des Angebots ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen rein netto zu zahlen. Sonderleistungen, die auf Wunsch des Kunden entstehen, als auch Mehraufwendungen die nicht durch die mowap-IT oder deren gelieferte Leistung zu vertreten sind, werden dem Kunden auf Grundlage eines Stundensatzes berechnet. Verzugszinsen werden mit 4% p. A. über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnet. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von mowap-IT nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Mehraufwendungen wie auch Reiseaufwendungen werden auf Grundlage von Leistungsnachweisen bezogen auf den Stundensatz folgendermaßen berechnet:

+  Reisezeiten (0,5 * Stundensatz * Stunden)
+  Reisekilometer (0,45 Euro * Kilometer)
+  Spesen

Zahlungsplan:

30% bei Auftragserteilung; 60% Fertigstellung und Übergabe; 10% Endabnahme der Leistung


4. Geheimhaltung

mowap-IT ist zur Geheimhaltung aller ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Kunden verpflichtet. Soweit mowap-IT Dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet sie diese zur gleichen Sorgfalt. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.

5. Urheber- und Nutzungsrechte

Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Zeichnungen Abbildungen, Produktbeschreibungen, etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die mowap-IT überträgt dem Kunden mit der vollständigen Begleichung für die erbrachte Leistung alle übertragbaren Befugnisse zur Nutzung der erbrachten Leistung. Sind keine anderen Abmachungen schriftlich festgelegt, erhält der Kunde ein einmaliges Nutzungsrecht an der Entwicklungsleistung. Bei juristischen Personen und Unternehmensgruppen ist die Anwendung auf die Mitarbeiter des auftraggebenden Unternehmensstandortes begrenzt. An Entwickl-ungen, Zeichnungen und Unterlagen behält sich die mowap-IT Eigentums- und Urheberrechte vor. Zieht die mowap-IT für die Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Nutzungsrechte und sonstigen Befugnisse in Absprache mit dem Kunden erwerben und in gleichem Umfang an den Kunden übertragen. Die Kosten dafür trägt der Kunde. Die mowap-IT steht dafür ein, dass sämtliche Leistungen, die der Kunde im Rahmen eines Angebots erhält, nicht mit Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind und der Kunde, soweit Leistungen Dritter betroffen sind, dieselbe freie Rechtsposition erhält. Die vorstehende Rechtsübertragung bzw. Gewährleistung ist mit den Vergütungen an die mowap-IT abgegolten. mowap-IT ist berechtigt, auch nach Beendigung des Auftrages von den Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung Gebrauch zu machen, vorausgesetzt, dass dabei keine vertraulichen Informationen offenbart und Rechte Dritter verletzt werden.

6. Eigentumsvorbehalt

mowap-IT behält sich das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist mowap-IT zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentums-vorbehaltes sowie die Pfändung der Vertragsgegenstände durch die mowap-IT gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Mit der Begleichung der erbrachten Leistung erhält der Kunde alle bezogenen Daten (insbesondere Stammdaten und die dazugehörigen Verknüpfungen), die von mowap-IT für den Kunden erbracht worden sind. Alle Daten werden in der jeweils aktuellen Fassung dem Kunden auf Wunsch zugänglich gemacht.

7. Abnahme

Der Kunde hat die Leistung binnen 5 (fünf) Werktagen nach Lieferung schriftlich abzunehmen. Liegt der Leistung kein schwerwiegender, der produktiven Anwendung widersprechender Fehler zugrunde, oder erfolgt durch den Kunden keine Bestätigung der Abnahme innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Gewährleistung

Für erbrachte und abgenommene Leistungen wird für den Zeitraum von 6 (sechs) Monaten eine Gewährleistung übernommen. Der Kunde hat etwaige Fehler durch eine detaillierte Mängelbeschreibung schriftlich anzuzeigen. Kosten für die Fehlerbeseitigung während der Gewährleistungspflicht gehen zu Lasten der mowap-IT. Für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind wird keine Gewähr übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Installation durch den Kunden oder Dritte, natürliche Verschleißerscheinungen, Bedienungsfehler, Wartungsfehler, Inkompatibilität mit Drittprodukten. Mängelbeseitigungen die durch unsachgemäße Bedienung oder Wartung, aber nicht durch die erbrachte Leistung selbst hervorgerufen werden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

9. Haftung

mowap-IT verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze durch-zuführen. Die Haftung der mowap-IT ist ausgeschlossen und mowap-IT wird vom Kunden von Ansprüchen Dritter freigestellt, wenn die Leistung deshalb fremde Rechte verletzt, weil sie auf ausdrücklichen Wunsch und trotz Anmeldung von Bedenken durch mowap-IT in der verletzenden Form geschaffen oder verwendet wurde. Ein Haftungsausschluss für mowap-IT besteht auch dann, wenn auf beweisbar unzutreffenden Informationen des Kunden aufgebaut wurde. mowap-IT übernimmt keinerlei Haftung für materielle und wirtschaftliche Schäden sowie Personenschäden, die durch den Gebrauch der von ihr erstellten bzw. zur Verfügung gestellten Software entstehen. Gleiches gilt für durch die mowap-IT installierte bzw. gelieferte technische Einrichtungen und Geräte aller Art.

10. Abbruch der Arbeiten

Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen abbricht, wird er der mowap-IT alle anfallenden und, soweit erforderlich genehmigten Kosten ersetzen.

11. Salvatorische Klausel

Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, um wirksam zu werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit des Vertrages insgesamt hiervon nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Vereinbarung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen liegt und dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz der mowap-IT.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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